Wasserschutzkooperation

Gewässerschutzkooperation Dümmer/ obere Hunte

1987 beschloss die damalige Landesregierung ein Konzept zur langfristigen Sanierung des Dümmerraumes, in dem die Belange des Naturschutzes unter Berücksichtigung der Existenzansprüche der Landwirtschaft und des Fremdenverkehrs sowie der wasserwirtschaftlichen Funktionen des Dümmerraumes berücksichtigt wurden. Mit dem Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung wurde 2012 über den sogenannten 17-Punkte-Plan die Grundlage für die Umsetzung eines umfänglichen Maßnahmenpaketes gelegt.

Als wesentlicher Beitrag zur Dümmersanierung wurde 2013 die erste Kooperation zum Schutz eines Oberflächengewässers in Niedersachsen gegründet: die „Gewässerschutzkooperation Dümmer/ Obere Hunte“. Ziel des Projekts ist die mittel- und langfristige Verbesserung der Wasserqualität des Dümmers durch eine angepasste Bewirtschaftung der Flächen im Einzugsgebiet (EZG) und die Umsetzung freiwilliger gebietsspezifischer Maßnahmen, die vom Land Niedersachsen als Eigentümer des Dümmers finanziert werden.

Neben Akteuren wie dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), dem Unterhaltungsverband Nr. 70 Obere Hunte, dem Landkreis Osnabrück, der Gemeinde Bohmte und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) bringen sich ein Vertreter des Kreislandvolkverbandes Altkreis Wittlage und zehn Landwirte in der Gewässerschutz-kooperation Dümmer/ Obere Hunte aktiv ein, um ihre Berufskollegen aus dem gesamten Dümmer-EZG zu vertreten.

Der 17-Punkte-Plan umfasst neben verschiedenen Gutachten, Planungen und wasserbaulichen Tätigkeiten die Installierung einer Gewässerschutzberatung: Zwei LWK-Berater unterstützen die Landwirt*innen im EZG Dümmer hinsichtlich einer gewässerschonenden Flächenbewirtschaftung. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Einzelbetriebliche Beratung im EZG Dümmer

Die Beratung umfasst alle nährstoffrelevanten Themen wie Düngebedarfsermittlung, Düngeplanung, Dokumentations- und Meldepflichten sowie gewässerschonende Flächen-bewirtschaftung in Bezug auf Vermeidung von Erosion, Direkteinträgen und Abschwemmung durch die Umsetzung von Agrarumwelt- und freiwilliger Gewässerschutzmaßnahmen.

Bei den freiwilligen Gewässerschutzmaßnahmen besteht die Möglichkeit für interessierte Landwirt*innen, auf ihren Flächen Bewirtschaftungsverfahren umzusetzen, die weit über das Ordnungsrecht hinausgehen und einen deutlichen Mehraufwand für die Betriebe bedeuten. Dieser Mehraufwand wurde im Vorfeld für jede einzelne Maßnahme ermittelt und wird den Landwirt*innen aus Mitteln des Umweltministeriums ausgeglichen. Beispiele für Gewässerschutzmaßnahmen sind unter anderem:

  • Verzicht auf die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel
  • Gülleausbringung mit Injektoren bzw. Schlitztechnik direkt in die Bodenoberfläche
  • Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten
  • Mulch-, Streifen- oder Direktsaat zur Minimierung der Bodenbearbeitung
  • Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen

Aufgrund der Vielzahl verschiedener freiwilliger Gewässerschutzmaßnahmen ist es möglich, für die interessierten Betriebe mit unterschiedlichsten Produktionsausrichtungen eine oder mehrere passende Maßnahmen zu finden. Dadurch ist die Bereitschaft der Landwirtschaft, auf freiwilliger Basis besonders gewässerschonend zu wirtschaften, sehr hoch.

Mehr Infos bei der Landwirtschaftskammer

Ansprechpartner: Jörg Schomborg, Leiter der Bezirksstelle Osnabrück der Landwirtschaftskammer Niedersachsen